Die Dümmer und Steinhuder Meer-Verordnung (DStMVO) ist die Verordnung, die umfassend die verschiedenen Nutzungsmöglichkeiten auf den beiden Seen regelt.
Beide Gewässer sind beliebte Erholungsräume, deren Basis eine faszinierende Natur und die Möglichkeit, Wassersport auszuüben, sind. Insbesondere diese beiden Interessen sind in ein ausgewogenes Verhältnis zu bringen.
Die DStMVO lässt bestimmte Nutzungen zu, allen voran das Segeln, Surfen und Baden. In diesem Zusammenhang wird auch geregelt, ob bzw. welche Befähigungen man dafür braucht, welche Vorfahrtsregelungen gelten etc. Wer sich nicht sportlich betätigen möchte, kann z. B. Fahrten mit den traditionellen Auswanderern machen und die Regelungen der DStMVO dem "Kapitän" überlassen.
Vom 1. November eines Jahres bis zum 20. März (Steinhuder Meer) bzw. bis zum 31. März (Dümmer) des Folgejahres ist das Befahren der Seen nicht zugelassen, weil in dieser Zeit die Belange des Naturschutzes überwiegen. Der Dümmer und das Steinhuder Meer sind international bedeutsame Gebiete für Zug- und Rastvögel, die in dieser Zeit nicht gestört werden sollen.
Neben der DStMVO gibt es noch die DStMFührerscheinV. Diese Verordnung ist für die Berufsschiffer von Bedeutung, denn sie regelt, welche Qualifikation der Führer eines Fahrgastschiffes oder Auswanderers braucht.
Quelle und Urheber des oben verwendeten Textes ist der Niedersächsischer Landesbetrieb für Wasserwirtschaft Küsten- und Naturschutz (NLWKN)